Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.10.1994 - 29 U 120/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1, 2
Ersatzanspruch des geschiedenen Ehemannes wegen wertverbessernder Investitionen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
WGG; Ersatzanspruch; Ehegatten; Schwiegervater; Investitionen; Wohnhaus
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 732
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83
Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der …
Auszug aus OLG Hamm, 14.10.1994 - 29 U 120/91
In diesem Sinne kann nach Lage des Einzelfalles auch die gemeinsame Vorstellung vom Fortbestand einer Ehe als Geschäftsgrundlage anzusehen sein, und zwar auch bei Fallgestaltungen wie der vorliegenden (vgl. BGH, FamRZ 1985, l50 = NJW 1985, 313, 314).Zur Geschäftsgrundlage im obigen Sinne erstarken konnte eine solche Vorstellung aber nur dann, wenn man nach der Lehre von der unterentwickelten Bedingung zu der Feststellung gelangen konnte, der Beklagte hätte sich redlicherweise zur finanziellen Ausgleichung verpflichten müssen, wenn die Parteien das Scheitern der Ehe des Klägers ins Kalkül einbezogen und der Kläger die Übernahme des Ausfallrisikos durch den Beklagten zur Bedingung gemacht hätte (vgl. BGH, FamRZ 1985, 150 = NJW 1985, 314).
Diese Zumutbarkeitsschwelle ist im Regelfall erst dann überschritten, wenn zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer Ergebnisse eine richterliche Vertragsanpassung unabdingbar erscheint (BGH, FamRZ 1985, 150 = NJW 1985, 314).
a) Geht man davon aus, daß das Grundstück dem Kläger geliehen worden ist, kommt ein Bereicherungsanspruch wegen Wegfall des rechtlichen Grundes nach § 812 I S. 2 Alt. 1 BGB nicht in Betracht (ebenso BGH, FamRZ 1985, 150 = NJW 1985, 313, 315).
- BGH, 04.04.1990 - VIII ZR 71/89
Ansprüche des Nutzungsberechtigten für Ausbau einer Wohnung nach dem Auszug
Auszug aus OLG Hamm, 14.10.1994 - 29 U 120/91
Der dem Beklagten dadurch erwachsene Vermögensvorteil ist durch Zahlung einer entsprechenden Geldrente auszugleichen (vgl. BGH, FamRZ 1990, 843 = NJW 1990, 1789, 1790). - BGH, 29.11.1965 - VII ZR 214/63
Ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus OLG Hamm, 14.10.1994 - 29 U 120/91
Eine solche: stillschweigende Einigung kann dann angenommen werden, wenn der eine: Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Zweck verfolgt und der andere dies erkennt und nicht widerspricht (BGHZ 41, 321, 323 = NJW 1966, 540, 531).
- LG Oldenburg, 30.04.1996 - 8 O 496/95
Schenkung des Grundstücksanteils mittels unentgeltlichen notariellen …
Ein Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung entfällt von daher (vgl. insoweit OLG Hamm FamRZ 1995, 732 ff. [OLG Hamm 14.10.1994 - 29 U 120/91] m.w.Nachw.).